Der ergonomische Arbeitsplatz besteht aus dem perfekten Zusammenspiel von Maus, Tastatur, Bildschirm, Sitzplatz und Schreibtisch. Sind sie aufeinander und auf die Nutzerin bzw. den Nutzer abgestimmt entsteht eine gesunde Arbeitsumgebung.
Diese führt zu weniger Beschwerden und langfristig zu weniger Ausfällen. Deshalb ist Arbeitsplatzergonomie ökonomisch sinnvoll und wird von immer mehr Unternehmen gefördert.
Für ein produktives Arbeiten sind viele Faktoren wichtig, u.a.:
Doch in diesem Artikel wollen wir uns speziell mit der Ergonomie befassen und wichtige Fragen beantworten, wie „Was ist Ergonomie?“, „Wo findet sie Anwendung?“ und „Woran erkennt man ergonomische Büromöbel?“.
Was ist Ergonomie?
Bei einem Bürojob verbringen wir die meiste Zeit des Tages im Sitzen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf unsere Muskeln und unser Wohlbefinden. Die Wissenschaft der Ergonomie befasst sich im Allgemeinen damit wie wir sitzen. Die Arbeitsplatzergonomie im Speziellen befasst sich mit der Art wie wir beim Arbeiten sitzen. Sie hat das Ziel schädigungslose und beeinträchtigungsfreie Arbeitsbedingungen für arbeitende Menschen zu schaffen.
Ergonomie – Was gehört dazu?
Die meisten Arbeitsplätze sind so eingerichtet, dass sie wenig Bewegung erlauben und über einen längeren Zeitraum eine relativ starre Position erzwingen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz soll die hieraus entstehenden Belastungen mindern.
Ist ein ergonomischer Arbeitsplatz Pflicht?
Verschiedene Verordnungen verlangen von Arbeitgebern Büroräume im Sinne des Arbeitnehmers zu gestalten und entsprechend der Arbeitsgesundheit zu optimieren. Verschleißarmes Arbeiten kann zu weniger Fehlzeiten führen und sollte daher auch im Sinne des Arbeitgebers sein.
Laut der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §3a hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) ist mittlerweile in die ArbStättV im Anhang in Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ integriert. Dieser besagt: Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigen gewährleistet sind.
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist unter anderem als Grundpflicht des Arbeitgebers genannt „die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen bei der Arbeit beeinflussen“.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steht zudem, dass Arbeitsmittel erst verwendet werden dürfen, wenn sie einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurden. Falls nötig ist es die Pflicht des Arbeitsgebers Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Und es muss festgestellter werden, „dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist“.
Arbeitgeber sind also dazu verpflichtet einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten und Arbeitsplätze so gesund wie möglich einzurichten.
Woran erkennt man ergonomische Möbel?
Bei einem ergonomischen Bürostuhl kann man Sitzhöhe, Rückenlehne und Armlehnen individuell einstellen. Ein ergonomischer Schreibtisch ist bestenfalls ein Steh-Sitz-Tisch. Ergonomische Arbeitsmittel wie Maus und Tastatur haben besondere Formen. Sie sind gelenkschonender gestaltet. Nahezu jeder moderne Bildschirm ist ergonomisch einstellbar. Er sollte keinesfalls flackern.
Kann ich Zuschüsse für ergonomische Möbel erhalten?
Ja, bei manchen ärztlich attestierten Beschwerden oder Behinderungen kann eine Bezuschussung oder sogar eine Erstattung der Kosten für ergonomische Büromöbel von der Krankenkasse bewilligt werden. Dies ist bei der jeweiligen zuständigen Krankenkasse im Voraus zu erfragen und dann im Individualfall mit dieser zu klären.